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Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation

vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und

Weise zu präsentieren. Ihre

Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenen Auftritts umzusetzen. Gerade bei der eher komplizierten Rechtslage des Werberechts für Ärzte stellt eine gute Beratung vorab eine Notwendigkeit auf dem Weg zur gelungenen Onlinepräsentation dar. Sie möchten nicht einfach nur online’ sein sondern das Internet als aktives Kommunikations- und Marketingmittel gebrauchen? Wir stellen Ihnen gerne Inhalte zur Attraktivitätssteigerung sowie interaktive Elemente zur Patientenbindung vor. Sie haben schon einen Internetauftritt, sind aber nicht zufrieden? Vielleicht kann Ihnen mit einem Redesign und einigen zusätzlichen Features geholfen werden. Eine Aktualisierung und gleichzeitige Optimierung kann ausschlaggebend für den zukünftigen Erfolg Ihres Auftritts sein. Vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Gesprächstermin und lassen Sie sich von den neu eröffneten Möglichkeiten des neuen Werberechts für Ärzte überzeugen! Gestaltung / Design Individualität wird bei uns groß geschrieben. Denn Ihr Internetauftritt soll genauso einzigartig sein wie es Ihre Praxis auch ist. Sie haben vielleicht schon Ideen entwickelt und möchten ein Stück Widererkennungswert für die Patienten mit einfließen lassen? Ihre persönlichen Vorstellungen finden bei uns Gehör. Wir erarbeiten für Sie eine sachliche, klar Designstruktur die dem Inhalt Vorrang gibt und durch eine übersichtliche Navigation überzeugt. Interaktive Elemente können selbst eine Entlastung für Ihre Praxisorganisation bedeuten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein gestalterisches Konzept das perfekt auf die inhaltlichen Aspekte des Auftritts abgestimmt ist. Aktuelle Preise & Angebote Da jede Onlinepräsentation sich individuell voneinander unterscheidet, richtet sich der Preis natürlich nach Umfang und Aufwand Ihres Auftritts. Wir haben im Folgenden einige Paketpreise zur ersten Orientierung für Sie bereitgestellt um Ihnen eine Vorstellung der Möglichkeiten geben zu können.. Entscheiden Sie anhand unserer Paketpreise selbst, abgestimmt auf Ihre Praxis, in welchem Umfang wir Ihre Onlinepräsentation umsetzen dürfen, oder lassen Sie sich ein genau auf Sie zugeschnittenes Angebot errechnen. Sprechen Sie mit uns über Ihre persönlichen individuellen Vorstellungen. Die Paketpreise im Überblick: WebVisitenkarte / Online Praxisschild Webauftritt Flashauftritt HTML Kliniken große Gemeinschaftspraxen Ob persönliche oder telefonische Beratung, scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot. Sie können Ihre Onlinepräsentation um viele Features erweitern. Dies könnten z.B. sein: online Terminkalender/Terminabsprache virtuelle 360° Tour / Praxisrundgang netBubbles für Ihre Praxis oder für zu Hause: Mit netBubbles sehen Sie (fast) live was auf Ihrer Homepage gerade los ist. Sobald ein Besucher die Homepage betritt, fängt eine Wassersäule kurz an zu sprudeln. Praxis News Bereich Mit Hilfe eines Contentmanagementsystems können Sie jederzeit aktuelle Informationen für Ihre Patienten online stellen. Selbst aktualisierender News Bereich: Tagesaktuellste Veröffentlichungen, Nachrichten und wissenswertes aus dem Bereich Medizin immer brandaktuell auf Ihrer Homepage. Service Seiten Redaktionelle Inhalte, medizinisches Wörterbuch, Linksammlungen uvm. Das Praxisschild Die Größe des Praxisschilds Die Vorschriften über die Größenangabe des Praxisschilds sind weggefallen! (Die maximale Größe des Praxisschilds lag früher bei 35 x 50 cm.) Auch wenn Heute jeder Arzt die Größe seines Praxisschilds selbst bestimmen kann, legte ein Urteil fest, dass ein Praxisschild auf einem Sockel von max. 60 x 60 cm und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m errichtet werden darf. Anzahl von Praxisschildern Eine Vorgabe zur Anzahl der Praxisschilder existiert nicht mehr. Diese müssen nicht mehr durch die Ärztekammer genehmigt werden und auch ein Praxisschild an der Privatadresse ist zulässig. Beschaffendheit des Praxisschilds Das Praxislogo sowie der Äskulapstab dürfen heute auf einem Praxisschild abgebildet werden, die Vorschriften zur Materialbeschaffendheit des Schildes existieren nicht mehr. Hinweisschilder für ausgelagerte Praxisräume Das neue Werberecht erlaubt die Anbringung von Hinweisschildern, die ausgelagerte Praxisräume kennzeichnen. Diese dürfen Namen, Arztbezeichnung sowie Hinweise auf die durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthalten. Es ist ebenfalls genehmigt ausgelagerte Praxisräume in den Gelben Seiten anzukündigen. Beleuchtung des Praxisschilds Es spricht nichts dagegen das Praxisschild gut zu beleuchten, zum Beispiel mit Hilfe eines Spots. Auf eine Werbereklameähnliche, kommerzialisierende Darstellung des Schildes sollte jedoch verzichtet werden. Von stark beleuchteten Leuchtkästen oder Neonbeleuchtung ist abzuraten, nur im Einzelfall kann entschieden werden ob eine Darstellung zu kommerzialisierend wirkt. Zeitungsanzeigen Das Anzeigenverbot wurde aufgehoben! Das Bundesverfassungsgericht hat erlassen, dass Ärzte ohne bestimmten Anlass Anzeigen schalten dürfen und sie keiner besonderen Anlässe wie z.B. die Änderung der Sprechzeiten oder die Rückkehr aus dem Urlaub bedürfen. Selbst bundesweite Anzeigen sind heute zulässig. Sowohl bei der Größe, als auch bei der Erscheinungshäufigkeit einer Anzeige gibt es keine Reglementierung mehr. Auf Leistungen und Behandlungsmethoden darf hingewiesen werden. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Rostock dürfen Ärzte sowie Personal in Anzeigen abgebildet sein, nicht jedoch Patienten. Die Darstellung des Arztes in Dienstkleidung in Ausübung seiner Tätigkeit sollte allerdings vermieden werden. Wichtig sind Sachlichkeit und Wahrheitsgehalt der Anzeige. Gelbe Seiten Die Schaltung gestalteter Anzeigen inklusive Logo, einer farbig hinterlegte Fläche in blau, grün, weiß oder einer anderen Farbe, ein fett gedruckter Text, ein farbiger Rahmen um die Anzeige, in den Gelben Seiten ist von nun an gestattet. Auch hier darf auf ausgelagerte Praxisräume hingewiesen werden.

Info-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein

Info-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein

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Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. 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Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. 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Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. 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Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. 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Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. 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Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenenInfo-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein Unsere Praxis Homepage Website Internetseite Webseite www Werbung Das ärztliche Werbeverbot wurde aufgehoben Wissen Sie die damit verbundenen neuen Marktchancen für sich und Ihre Praxis zu nutzen Ärzte dürfen sich heute umfassend der Öffentlichkeit präsentieren: Für Sie die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen. Mit uns als Ihren Partner in Sachen Onlinepräsentation erschließen Sie erfolgreich das Internet als Werbeplattform. Mit einem professionellen Internetauftritt sind Sie 24 Stunden pro Tag für Ihre Patienten erreichbar. Eine Onlinepräsentation bietet kostengünstiges Marketing, Anlaufpunkt für interessierte Patienten und vieles mehr. Nutzen Sie die Möglichkeiten die das neue Werberecht für Sie bereithält. Eine professionelle Beratung ist hierbei notwendig um rechtliche Grenzen nicht zu überschreiten. Wir beraten Sie gerne persönlich um Ihnen die Möglichkeiten einer professionellen Onlinepräsentation vorzustellen. Die restriktiven Zeiten des strengen Werberechts für Ärzte gehören der Vergangenheit an: Internet, Radio und Fernsehen sind jetzt als Werbemedien für Sie verfügbar. Dies bedeutet für Sie die Möglichkeit Ihre Qualifikationen und Fähigkeiten Ihren Patienten gegenüber kommunizieren zu können. Auch die Beschränkungen der Maße Ihres Praxisschildes sind entfallen, Zeitungsanzeigen dürfen ohne vorgeschriebenen Anlass geschaltet werden. Ärzte dürfen sich heute aufgrund ihres Informationsrechts in sachlicher Weise umfassend der Öffentlichkeit präsentieren. Für Sie bedeutet dies die Möglichkeit, neue Wege zu gehen und unternehmerischen Einfallsreichtum zu beweisen, um eigene Marktanteile zu sichern und zukunftweisend zu gestalten. Insbesondere das Medium Internet nimmt stetig in seiner Bedeutung als Informationsquelle zu. Immer mehr Patienten informieren sich vor und nach Terminen über das ärztliche Angebot. Außerdem bietet das Internet Ihnen die Möglichkeit Ihre Praxis auf professionelle Art und Weise zu präsentieren. Ihre Patienten haben ihrerseits einen entsprechenden Informationsanspruch über Ihr Angebot. Angesichts steigender Arztzahlen und negativer Honorarentwicklung werden strategische Werbemaßnahmen sowie ein professioneller Internetauftritt eine zunehmende Notwendigkeit darstellen. Niedergelassene Ärzte und Klinikbetreiber haben heute dasselbe Recht zur Informationenwerbung. Auch die Unterschiede zwischen der Klinikwerbung und der Werbung niedergelassener Ärzte sind durch die Novellierung aufgehoben: So dürfen Ärzte heute ebenso wie Kliniken sich und ihr Leistungsangebot in sachlicher Weise darstellen. Gleichzeitig dürfen Kliniken ebenso wenig wie Ärzte dies in anpreisender, irreführender oder unlauterer vergleichender Weise tun. Beide müssen schließlich die vielfältigen Verbote des Heilmittelwerbegesetzes beachten. Falschannahme: Ärzte dürfen schrankenlos werben. Auch die neuen Werberechte für Ärzte weisen Grenzen auf, die eingehalten werden sollten. Ärzte und Kliniken überschreiten derzeit die Werberechte, meist aus rechtlicher Unkenntnis, teils aus rein kommerziellen Motiven. Rechtliches Know-how ist hier gefragt, das es Ihnen ermöglicht innerhalb der Grenzen die bestmöglichen Werbemaßnahmen zu nutzen. Statistiken EU-Studie Beratung Wir beraten Sie persönlich und vor Ort als Ihr Partner in Sachen Onlinepräsentation. Sprechen Sie mit uns über Möglichkeiten und Lösungen um Ihre Visionen eines gelungenen

Auftritts umzusetzen. Gerade bei der eher komplizierten Rechtslage des Werberechts für Ärzte stellt eine gute Beratung vorab eine Notwendigkeit auf dem Weg zur gelungenen Onlinepräsentation dar. Sie möchten nicht einfach nur online’ sein sondern das Internet als aktives Kommunikations- und Marketingmittel gebrauchen? Wir stellen Ihnen gerne Inhalte zur Attraktivitätssteigerung sowie interaktive Elemente zur Patientenbindung vor. Sie haben schon einen Internetauftritt, sind aber nicht zufrieden? Vielleicht kann Ihnen mit einem Redesign und einigen zusätzlichen Features geholfen werden. Eine Aktualisierung und gleichzeitige Optimierung kann ausschlaggebend für den zukünftigen Erfolg Ihres Auftritts sein. Vereinbaren Sie einfach und unkompliziert einen Gesprächstermin und lassen Sie sich von den neu eröffneten Möglichkeiten des neuen Werberechts für Ärzte überzeugen! Gestaltung / Design Individualität wird bei uns groß geschrieben. Denn Ihr Internetauftritt soll genauso einzigartig sein wie es Ihre Praxis auch ist. Sie haben vielleicht schon Ideen entwickelt und möchten ein Stück Widererkennungswert für die Patienten mit einfließen lassen? Ihre persönlichen Vorstellungen finden bei uns Gehör. Wir erarbeiten für Sie eine sachliche, klar Designstruktur die dem Inhalt Vorrang gibt und durch eine übersichtliche Navigation überzeugt. Interaktive Elemente können selbst eine Entlastung für Ihre Praxisorganisation bedeuten. Wir entwickeln gemeinsam mit Ihnen ein gestalterisches Konzept das perfekt auf die inhaltlichen Aspekte des Auftritts abgestimmt ist. Aktuelle Preise & Angebote Da jede Onlinepräsentation sich individuell voneinander unterscheidet, richtet sich der Preis natürlich nach Umfang und Aufwand Ihres Auftritts. Wir haben im Folgenden einige Paketpreise zur ersten Orientierung für Sie bereitgestellt um Ihnen eine Vorstellung der Möglichkeiten geben zu können.. Entscheiden Sie anhand unserer Paketpreise selbst, abgestimmt auf Ihre Praxis, in welchem Umfang wir Ihre Onlinepräsentation umsetzen dürfen, oder lassen Sie sich ein genau auf Sie zugeschnittenes Angebot errechnen. Sprechen Sie mit uns über Ihre persönlichen individuellen Vorstellungen. Die Paketpreise im Überblick: WebVisitenkarte / Online Praxisschild Webauftritt Flashauftritt HTML Kliniken große Gemeinschaftspraxen Ob persönliche oder telefonische Beratung,

scheuen Sie sich nicht mit uns Kontakt aufzunehmen. Wir erstellen Ihnen ein persönliches Angebot. Sie können Ihre Onlinepräsentation um viele Features erweitern. Dies könnten z.B. sein: online Terminkalender/Terminabsprache virtuelle 360° Tour / Praxisrundgang netBubbles für Ihre Praxis oder für zu Hause: Mit netBubbles sehen Sie (fast) live was auf Ihrer Homepage gerade los ist. Sobald ein Besucher die Homepage betritt, fängt eine Wassersäule kurz an zu sprudeln. Praxis News Bereich Mit Hilfe eines Contentmanagementsystems können Sie jederzeit aktuelle Informationen für Ihre Patienten online stellen. Selbst aktualisierender News Bereich: Tagesaktuellste Veröffentlichungen, Nachrichten und wissenswertes

aus dem Bereich Medizin immer brandaktuell auf Ihrer Homepage. Service Seiten Redaktionelle Inhalte, medizinisches Wörterbuch, Linksammlungen uvm. Das Praxisschild Die Größe des Praxisschilds Die Vorschriften über die Größenangabe des Praxisschilds sind weggefallen! (Die maximale Größe des Praxisschilds lag früher bei 35 x 50 cm.) Auch wenn Heute jeder Arzt die Größe seines Praxisschilds selbst bestimmen kann, legte ein Urteil fest, dass ein Praxisschild auf einem Sockel von max. 60 x 60 cm und einer Gesamthöhe von max. 2,40 m errichtet werden darf. Anzahl von Praxisschildern Eine Vorgabe zur Anzahl der Praxisschilder existiert nicht mehr. Diese müssen nicht mehr durch die Ärztekammer genehmigt werden und auch ein Praxisschild an der Privatadresse ist zulässig. Beschaffendheit des Praxisschilds Das Praxislogo sowie der Äskulapstab dürfen heute auf einem Praxisschild abgebildet werden, die Vorschriften zur Materialbeschaffendheit des Schildes existieren nicht mehr. Hinweisschilder für ausgelagerte Praxisräume Das neue Werberecht erlaubt die Anbringung von Hinweisschildern, die ausgelagerte Praxisräume kennzeichnen. Diese dürfen Namen, Arztbezeichnung sowie Hinweise auf die durchgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden enthalten. Es ist ebenfalls genehmigt ausgelagerte Praxisräume in den Gelben Seiten anzukündigen. Beleuchtung des Praxisschilds Es spricht nichts dagegen das Praxisschild gut zu beleuchten, zum Beispiel mit Hilfe eines Spots. Auf eine Werbereklameähnliche, kommerzialisierende Darstellung des Schildes sollte jedoch verzichtet werden. Von stark beleuchteten Leuchtkästen oder Neonbeleuchtung ist abzuraten, nur im Einzelfall kann entschieden werden ob eine Darstellung zu kommerzialisierend wirkt. Zeitungsanzeigen Das Anzeigenverbot wurde aufgehoben! Das Bundesverfassungsgericht hat erlassen, dass Ärzte ohne bestimmten Anlass Anzeigen schalten dürfen und sie keiner besonderen Anlässe wie z.B. die Änderung der Sprechzeiten oder die Rückkehr aus dem Urlaub bedürfen. Selbst bundesweite Anzeigen sind heute zulässig. Sowohl bei der Größe, als auch bei der Erscheinungshäufigkeit einer Anzeige gibt es keine Reglementierung mehr. Auf Leistungen und Behandlungsmethoden darf hingewiesen werden. Laut Urteil des Oberlandesgerichts Rostock dürfen Ärzte sowie Personal in Anzeigen abgebildet sein, nicht jedoch Patienten. Die Darstellung des Arztes in Dienstkleidung in Ausübung seiner Tätigkeit sollte allerdings vermieden werden. Wichtig sind Sachlichkeit und Wahrheitsgehalt der Anzeige. Gelbe Seiten Die Schaltung gestalteter Anzeigen inklusive Logo, einer farbig hinterlegte Fläche in blau, grün, weiß oder einer anderen Farbe, ein fett gedruckter Text, ein farbiger Rahmen um die Anzeige, in den Gelben Seiten ist von nun an gestattet. Auch hier darf auf ausgelagerte Praxisräume hingewiesen werden. Info-Telefon Kontakt Impressum Apotheke Aerzteblatt Ärzteblatt MBO Medizinstudium Facharzt Akupunktur Tätigkeitsschwerpunkte Kosmetische Chirurgie Facharztausbildung Chirurgie, Plastische Chirurgie oder Mund-Kiefer-Gesischts-Chirurgie Fortbildungszertifikate Zahnärzte Zahnarzt Ärztekammer Die ärztliche Musterberufsordnung Notfallpraxis Universität Belegarzt HNO Ambulante Operationen Praxisklinik Gemeinschaftspraxis Praxisteam Prophylaxe Professionelle Zahnreinigung ImplantateImpfungen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie, Polio (Kinderlähmung), Influenza (Grippe) Gesundheits-Check Teledienstedatenschutzgesetz §6 TDDSG Aufsichtsbehörde Partnerschaftsregister Kammer Nordrhein